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Cake day: July 28th, 2024

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  • diskussionswürdig

    Dann müsste man jetzt aber für alle Fallkonstellationen und die einzelnen Bundesländer die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme durchprüfen. Dir ging es ja um den Platzverweis.

    Und da wird man wohl letztendlich dazu kommen, dass die Polizei dich wegschicken darf, um dadurch die ordnungsgemäße Durchführung einer der Sicherheit und Ordnung dienenden Geschwindigkeitskontrolle des Verkehrs zu ermöglichen.



  • Besprühen dürfte grundsätzlich darunter fallen. Ist halt die Frage, ob das unter beschädigen, verändern oder unbrauchbar machen fällt. Wenn jemand einen großen Strafrechtskommentar hat, könnte man da mal blättern.

    Vor den Blitzer stellen ist interessant. Man zerstört oder beschädigt das Gerät dabei nicht. Beseitigen trifft nicht zu, weil das eine Entfernung der Sache voraussetzt. Wenn man etwas vor wichtige Teile klebt oder klemmt, dann würde es wohl drunter fallen. Wenn man ein entsprechendes Fahrzeug regelkonform davor abstellt (also ordnungsgemäßes Parken) dann könnte das zumindest den § 316b rauskegeln. Aber das ist keine Rechtsberatung, IANAL.