Nach dem tödlichen Messerstich im Hauptbahnhof Kaiserslautern ist eine junge Frau wegen Totschlags verurteilt worden. Sie war sexuell belästigt worden. Das Gericht prüfte, ob ihre Tat durch Notwehr gerechtfertigt war.
Dann aber endete nach Auffassung des Landgerichts ihr Recht auf Notwehr. Denn just in diesem Moment nahm sie das Messer in die Faust, so dass die Klinge nach unten zeigte, sie erhob den Arm und trat einen Schritt auf ihn zu. Mutmasslich, um sich zu schützen, griff T. fest nach der Hand, mit der sie das Messer führte. Welche Worte sie in diesen Sekunden wechselten, ist bis heute unklar.
Es war in dem Moment keine Notwehr mehr:
https://www.nzz.ch/international/frau-ersticht-belaestiger-in-kaiserslautern-keine-notwehr-urteilt-das-gericht-ld.1880469
Ah, da ist der Kontext. Danke. Das hatte ich nicht gefunden. So wird zumindest diese Lücke geschlossen.