Aus meiner persönlichen Sicht ein halbwegs brauchbares Urteil. Ich selbst habe lange Zeit Kampfsport und Selbstverteidigung gemacht und gehe auch nicht mehr unbewaffnet aus dem Haus (was ich in der Handtasche mitführe, ist zu 100% legal). Dafür sind zu oft seltsame Situationen mit angetrunken, rechtsorientierten oder einfach nur widerlichen Typen vorgekommen. Wenn mich eine Person belästigt, bzw. mir gegenüber aggressiv wird und ich mir sicher bin, dass ich die Situation ohne Hilfsmittel bewältigen oder gar durch Worte oder Rückzug deeskalieren kann, so werde ich das tun.
Jedoch könnte ich mich gar nicht rein körperlich wehren, sobald die Person größer und / oder stärker ist als meine Wenigkeit. Würde ich dann, so wie in diesem Fall, am Arm festgehalten werden (oder die Person kommt einfach aggressiv auf mich zu), so würde ich gar nicht mehr kommunizieren und die Person bekäme sofort meine Waffe an einer Körperstelle ab, die für schwere oder lebensgefährliche Verletzungen sorgt. Wenn ich der Auffassung bin, dass es eine “der/die oder ich” Situation ist, dann kümmert mich deren Gesundheit und auch deren Leben herzlich wenig.
Was ich an diesem Urteil jedoch nicht verstehe, ist die Tatsache, dass hier wegen Totschlags verurteilt wurde und nicht wegen Notwehrexzess. Ist den Juristen dieser Begriff etwa nicht geläufig gewesen? Die Logik dahinter erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Egal. Die Moral von der Geschichte: Spiele dumme spiele, gewinne dumme Preise. Ich habe keinerlei Mitleid mit dem “Opfer”.
Hierfür wird es sicherlich einige Downvotes hageln, aber ich stehe zu meiner Meinung.
Es war in dem Moment keine Notwehr mehr:
Dann aber endete nach Auffassung des Landgerichts ihr Recht auf Notwehr. Denn just in diesem Moment nahm sie das Messer in die Faust, so dass die Klinge nach unten zeigte, sie erhob den Arm und trat einen Schritt auf ihn zu. Mutmasslich, um sich zu schützen, griff T. fest nach der Hand, mit der sie das Messer führte. Welche Worte sie in diesen Sekunden wechselten, ist bis heute unklar.
Ah, da ist der Kontext. Danke. Das hatte ich nicht gefunden. So wird zumindest diese Lücke geschlossen.
Was führst du denn mit? Ich bin auch auf der Suche nach einem legalen Tool.
Kubotan. Muss aber zwingend am Schlüsselbund als “Anhänger” sein, andernfalls ist das nicht so ganz legal.
Es kam zu einem Wortwechsel, bei dem die Frau auch ein Klappmesser zückte.
[…]
Laut der Angeklagten soll der Mann ihren Arm gegriffen haben. […]
[Sie soll] versucht haben, sich aus dem Griff zu befreien - und in dieser Bewegung einmal zugestochen haben.Ich weiß nicht, inwieweit die Frau die Möglichkeit hatte, sich nach dem 1. und vor dem. 2. Absatz in Sicherheit zu bringen.
[Die Frau sei] gezielt mit dem Messer auf den Mann zugegangen sei und [habe] zugestochen […].
Der Satz oben hört sich für mich so an, als sei sie auf den Mann zugegangen, der sie daraufhin festgehalten hat. Wenn dem so ist, kann ich das Urteil voll nachvollziehen.
Falls er nach ihrem Ziehen des Messers weiterhin auf sie zugegangen ist, hätte ich ein milderes Urteil besser gefunden (irgendwas mit Notwehr).
Wenn ich ein Messer zücke und damit Stichbewegungen in Richtung eines Anderen mache, dann ist das Festhalten meines Arms kein rechtswidriger Angriff.
Also ist es auch keine Notwehr, ihn dann zu erstechen.