Ist zwar schon etwas spät, aber vielleicht doch noch nützlich. Falls sich jemand nicht an die Regeln hält - so z.B. Abstand zum Wahllokal (zumindest nicht in/am Gebäude, am Rathaus oder an Schulen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sind ggf. Abstände / auch abhängig vom Bundesland - HH z.B. 10 Meter) besteht die Verpflichtung das zu entfernen (und ein Bürger könnte den fotografischen Beleg des Verstoßes an den Wahlleiter schicken).
Zusätzlich müssen Plakate innerhalb einer Woche nach der Wahl abgeholt werden. Sonst droht ein Bußgeld - auch da könnte der geneigte Bürger eventuell mit Foto der zuständigen Behörde bei der Kontrolle der Einhaltung dieser Frist helfen…
Bin hier gerade als Beisitzer aktiv und wir hatten schon einen Herrn hier, der damit nicht einverstanden war, dass wir die Plakate um das Wahllokal entfernt haben.
Hoffentlich war das nur ein kurzes Geplänkel und nicht zu anstrengend.
Ne, nichts ernsthaftes. Es musste dann nur eben konkret recherchiert werden, auf welcher gesetzlichen Basis das steht und dann hatte sich das erledigt.
Hoffentlich bleibt es dann ruhig und es kommt keine Karin Kaiser vorbei. Du bist wahrscheinlich schon vorbereitet, aber ich hänge hier noch die Handreichung der Bundeswahlleiterin zum Umgang mit Wahlbeobachtern dran.
Danke, aber haben wir nicht gebraucht.
Es gab zwar einige, die sich darüber mokiert haben, dass sie mit einem “Bundstift” wählen müssen und nicht ihren mitgebrachten Kulli verwenden durften (“Das radiert ihr doch wieder weg!”), aber zum Beobachten der Auszählung ist von denen natürlich niemand aufgetaucht.