Besprühen dürfte grundsätzlich darunter fallen. Ist halt die Frage, ob das unter beschädigen, verändern oder unbrauchbar machen fällt. Wenn jemand einen großen Strafrechtskommentar hat, könnte man da mal blättern.
Vor den Blitzer stellen ist interessant. Man zerstört oder beschädigt das Gerät dabei nicht. Beseitigen trifft nicht zu, weil das eine Entfernung der Sache voraussetzt. Wenn man etwas vor wichtige Teile klebt oder klemmt, dann würde es wohl drunter fallen. Wenn man ein entsprechendes Fahrzeug regelkonform davor abstellt (also ordnungsgemäßes Parken) dann könnte das zumindest den § 316b rauskegeln. Aber das ist keine Rechtsberatung, IANAL.
Wenn man ein Fahrzeug regelkonform davor abstellen kann, ist der Blitzer eh falsch aufgestellt.
Und sonstige Gegenstände im öffentlichen Raum einfach hinzustellen ist auch nicht erlaubt.
Rechtlich nteressant würde es, wenn man sich selbst davor stellt. Kann die Polizei da einen Platzverweis erteilen?
Mir fällt zumindest kein Grund ein, warum sie es nicht könnte.
Weil es mein Freiheitsrecht einschränkt, mich im öffentlichen Raum aufzuhalten, wo ich will.
Das geht nur, wenn ein anderes Grundrecht schwerer wiegt.
Ob das der Fall ist, wenn es um die Funktionsweise eines Blitzers geht, ist zumindest diskussionswürdig.
Dann müsste man jetzt aber für alle Fallkonstellationen und die einzelnen Bundesländer die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme durchprüfen. Dir ging es ja um den Platzverweis.
Und da wird man wohl letztendlich dazu kommen, dass die Polizei dich wegschicken darf, um dadurch die ordnungsgemäße Durchführung einer der Sicherheit und Ordnung dienenden Geschwindigkeitskontrolle des Verkehrs zu ermöglichen.
Besprühen dürfte grundsätzlich darunter fallen. Ist halt die Frage, ob das unter beschädigen, verändern oder unbrauchbar machen fällt. Wenn jemand einen großen Strafrechtskommentar hat, könnte man da mal blättern.
Vor den Blitzer stellen ist interessant. Man zerstört oder beschädigt das Gerät dabei nicht. Beseitigen trifft nicht zu, weil das eine Entfernung der Sache voraussetzt. Wenn man etwas vor wichtige Teile klebt oder klemmt, dann würde es wohl drunter fallen. Wenn man ein entsprechendes Fahrzeug regelkonform davor abstellt (also ordnungsgemäßes Parken) dann könnte das zumindest den § 316b rauskegeln. Aber das ist keine Rechtsberatung, IANAL.
Wenn man ein Fahrzeug regelkonform davor abstellen kann, ist der Blitzer eh falsch aufgestellt.
Und sonstige Gegenstände im öffentlichen Raum einfach hinzustellen ist auch nicht erlaubt.
Rechtlich nteressant würde es, wenn man sich selbst davor stellt. Kann die Polizei da einen Platzverweis erteilen?
Geht je nach Örtlichkeit wohl manchmal nicht anders.
Mir fällt zumindest kein Grund ein, warum sie es nicht könnte. Und dem sollte man Folge leisten.
Weil es mein Freiheitsrecht einschränkt, mich im öffentlichen Raum aufzuhalten, wo ich will.
Das geht nur, wenn ein anderes Grundrecht schwerer wiegt.
Ob das der Fall ist, wenn es um die Funktionsweise eines Blitzers geht, ist zumindest diskussionswürdig.
Dann müsste man jetzt aber für alle Fallkonstellationen und die einzelnen Bundesländer die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme durchprüfen. Dir ging es ja um den Platzverweis.
Und da wird man wohl letztendlich dazu kommen, dass die Polizei dich wegschicken darf, um dadurch die ordnungsgemäße Durchführung einer der Sicherheit und Ordnung dienenden Geschwindigkeitskontrolle des Verkehrs zu ermöglichen.